
Welche aktuellen Regelungen gelten in Schulen bezüglich Corona?
Zurzeit gelten in Niedersachsen landesweit folgende Regeln:
Unterricht
Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
Testen
Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige – insbesondere anlassbezogene – Tests zur Verfügung. Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
Absonderung für Kontaktpersonen
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Absonderungsverordnung zum 31. Januar 2023 auslaufen lassen. Damit entfällt auch die Pflicht einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung.
Wir bitten dennoch, vor allem bei einem positiven Schnelltest und Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft zuhause zu bleiben und die persönlichen Kontakte zu reduzieren sowie in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.
Damit möchten wir sicherstellen, dass die Infektionskette unterbrochen wird. Aufgrund der momentanen räumlichen Situation ist ein Lüften, wie es vom Gesundheitsministerium gefordert wird, nur eingeschränkt möglich.
Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht.